Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Vertragsumfang und Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die wir im Rahmen dieses Vertrages durchführen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Durch Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die vorliegenden Bedingungen. Dies gilt auch für den Fall von entgegenstehenden Bestellbedingungen des Auftraggebers, die durch vorliegende Lieferbedingungen außer Kraft gesetzt werden.
Durch Änderung oder Ungültigkeit einzelner Bedingungen wird die Gültigkeit der restlichen Bedingungen nicht eingeschränkt.

2 Angebote

Angebote werden nur schriftlich erstellt und per Post, Fax oder email zugestellt. Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich des gesamten angebotenen Umfangs möglich. Die Auftragserteilung erfolgt durch Unterschrift des Auftraggebers und verpflichtet zur Einhaltung der im Angebot enthaltenen Bestimmungen.

3 Lieferungen und Leistungserbringung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transports bei Lieferungen der Auftraggeber.
Der Umfang der Lieferpflicht wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Wir haben grundsätzlich das Recht zur Teillieferung. Technische Änderungen behalten wir uns vor und diese werden vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt, sofern sie nicht die Funktion des Liefergegenstandes beeinträchtigen. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtung hat der Auftraggeber zu tolerieren.
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser Lager bzw. bei Streckengeschäften das Lager unserer Lieferanten verlassen hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen und auch dann, wenn die Kosten für Transport und Aufstellung von uns übernommen wurden. Wenn der Versand oder die Zustellung in Folge von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, verzögert wird, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Die Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Auftraggeber und uns vorliegt und durch die Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wird.
Höhere Gewalt oder sonstige, unserer Voraussicht oder Einflussnahme nicht unterliegende Behinderung bzw. Verzögerung der Lieferung verlängern die Lieferfrist ohne dass der Auftraggeber hieraus irgendeinen Anspruch ableiten kann.
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Ein Rücktritt kann vom Auftraggeber nur erklärt werden, wenn wir uns im Lieferverzug befinden und innerhalb einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist schuldhaft unserer Lieferpflicht nicht nachkommen.
Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine entsprechende Lagergebühr in der Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages je angefangenen Monat verrechnen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verwerten. In diesem Fall gilt überdies eine Konventionalstrafe von 25% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

4 Preise

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt, in Euro exklusive Umsatzsteuer und ab Erfüllungsort zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Sofern Dienstleistungen und Fahrtkosten nicht als Pauschalpreise vereinbart sind, werden diese nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Für Dienstleistungen, die in unseren Geschäftsräumen erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen.
Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei den Lohnkosten und/oder Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so behalten wir uns das Recht vor die betroffenen Preise entsprechend zu verändern.

5 Zahlungsbedingungen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Warenlieferung bzw. Leistungserbringung prompt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das auf der Rechnung bezeichnete Konto einzuzahlen.

6 Mahn- und Inkassospesen

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen. Wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,- jeweils zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

7 Stornogebühren

Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 25% des Auftragswertes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.

8 Geheimhaltung

Von uns erstellte Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurück zustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

9 Urheberrecht und Nutzung

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (erstellte digitale Medien, Dokumentationen, Präsentationsinhalte, etc.) stehen uns bzw. unseren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, diese Leistungen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Anwendung zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung dieser Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mit übertragen werden.

10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts) Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

11 Mangelrüge

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rüge wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber uns alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung unsererseits zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

12 Haftung und Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferdatum. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diejenigen Mängel des Gerätes, die nicht auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung oder Behandlung zurückzuführen sind. Hinsichtlich Teilen, die von Unterlieferanten bezogen sind, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistung unserer Zulieferanten.
Wir behalten uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Reparatur, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen uns ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistungen.
Jede Gewährleistung erlischt, wenn vom Auftraggeber oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen an dem Gerät vorgenommen werden.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Irgendwelche weitergehenden Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wird jede Haftung für mittelbare Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten aus der Benützung eines fehlerhaften Gerätes erwachsen, ausgeschlossen. Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften aller Art ist Angelegenheit des Auftraggebers.

13 Sonstiges

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

14 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Hauptsitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

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